Entstanden ist der Fanclub aus der Robyn-Cares-Community heraus. Aus Gesprächen, Kommentaren, gemeinsamen Schalke-Momenten, Vertrauen und dem Wunsch, nicht nur lose miteinander verbunden zu sein, sondern eine echte Gemeinschaft aufzubauen.
Am 17. Mai 2026 wurde ein besonderer Schritt gemacht: Um 19:04 Uhr begann die Gründungsversammlung der Königsblauen Bande – Unsterblich seit 1904. Hier kannst Du meinen Bericht zur Gründungsversammlung nachlesen.
Unser Ziel ist klar:
Wir wollen Schalke-Fans miteinander verbinden, Fan- und Vereinskultur pflegen, respektvollen Austausch fördern und gemeinsame Aktivitäten ermöglichen.
Dabei geht es uns nicht darum, möglichst schnell möglichst groß zu werden. Es geht darum, verantwortungsvoll zu wachsen.
Der Name
Der Fanclub trägt den Namen:
Königsblaue Bande – Unsterblich seit 1904
Für die formale Vereinsstruktur soll der Registername lauten:
Königsblaue Bande e. V.
Der Zusatz „Unsterblich seit 1904“ bleibt unser Claim, unser Motto und unser emotionaler Fanclub-Zusatz.
Bis zur abgeschlossenen Eintragung sprechen wir öffentlich bewusst von der Königsblauen Bande beziehungsweise von der Vorbereitung der Königsblauen Bande e. V.
Datum: 17. Mai 2026 Beginn: 19:04 Uhr Ende: 22:04 Uhr Anlass: Gründung eines Schalke-Fanclubs aus der Robyn-Cares-Community heraus
In der Versammlung wurden die wichtigsten Grundlagen für den Fanclub besprochen.
Dazu gehörten:
Begrüßung und Feststellung des Gründungswillens
Vorstellung des Fanclub-Namens
Beratung über Zweck und Grundausrichtung
Beschluss über die Gründung des Fanclubs
Beratung und Annahme der Satzungsgrundlage
Festlegung erster Verantwortlichkeiten
Vorbereitung weiterer Schritte Richtung e. V.
Festlegung der Kontakt- und Aufnahmewege für neue Mitglieder
Abschluss der Versammlung
Die wichtigsten Beschlüsse
Die anwesenden Gründungsmitglieder beschlossen die Gründung des Schalke-Fanclubs:
Königsblaue Bande – Unsterblich seit 1904
Ziel ist die Vorbereitung und Eintragung als:
Königsblaue Bande e. V.
Der Fanclub verfolgt das Ziel, Schalke-Fans miteinander zu verbinden, die Fan- und Vereinskultur rund um den FC Schalke 04 zu pflegen, respektvollen Austausch zu fördern und gemeinsame Aktivitäten zu ermöglichen.
Die Satzung bildet die verbindliche Grundlage für die weitere Vereinsstruktur.
Die weiteren formalen Schritte zur Eintragung als eingetragener Verein werden vorbereitet.
Die Mitgliederaufnahme soll geordnet erfolgen. Neue Mitglieder sollen wissen, wofür die Königsblaue Bande steht, und die Gemeinschaft soll mit Verantwortung wachsen.
Die Kommunikation des Fanclubs erfolgt zunächst über die bestehenden Robyn-Cares-Kanäle, insbesondere Website, Social Media und WhatsApp.
Unser erweiterter Gründungskreis
Am 17. Mai 2026 wurde der erste offizielle Schritt gemacht. Seitdem ist aus einer Idee eine wachsende Gemeinschaft geworden.
Mittlerweile besteht die Königsblaue Bande aus rund 60 Mitgliedern.
Deshalb verstehen wir die aktuelle Startphase bewusst als erweiterten Gründungskreis.
Formal bleibt der 17. Mai 2026 unser Gründungsdatum. Gemeinschaftlich gilt aber: Wer in dieser frühen Phase dabei ist, Verantwortung übernimmt, mitdenkt, mitträgt und diesen Fanclub mit aufbaut, ist Teil des Anfangs der Königsblauen Bande.
Eine Bande entsteht nicht nur durch ein Protokoll. Eine Bande entsteht dadurch, dass Menschen sich zeigen, Verantwortung übernehmen und gemeinsam etwas tragen.
Wir möchten einen Fanclub aufbauen, in dem Menschen sich willkommen fühlen, sich austauschen können und gemeinsam Schalke leben.
Dabei geht es nicht nur um Spiele, Ergebnisse oder Tabellen. Es geht auch um Begegnung, Vertrauen, Unterstützung und ein respektvolles Miteinander.
Wir wenden uns klar gegen Gewalt, Diskriminierung, Rassismus, Sexismus, Antisemitismus, Homophobie, Hassrede und jede Form menschenverachtenden Verhaltens.
Mitglied werden
Die Aufnahme neuer Mitglieder soll strukturiert, transparent und verantwortungsvoll erfolgen.
Deshalb gibt es bei uns eine Kennenlern- und Probezeit von 28 Tagen.
In dieser Zeit können beide Seiten schauen, ob es menschlich, organisatorisch und vom gemeinsamen Verständnis her passt.
Nach Ablauf der 28 Tage kann die Aufnahme bestätigt werden, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder zustimmen.
So möchten wir sicherstellen, dass neue Mitglieder wissen, wofür die Königsblaue Bande steht — und dass unsere Gemeinschaft respektvoll, geordnet und vertrauensvoll wächst.
Unsere Beiträge
Die Königsblaue Bande soll verbindlich wachsen, aber niemanden ausschließen, der ehrlich dazugehören möchte.
Deshalb haben wir eine einfache Beitragsstruktur gewählt, die sich symbolisch an 1904 orientiert:
Tarif
Beitrag
Ermäßigter Tarif
19,04 € pro Jahr
Standard-Tarif
19,04 € pro Quartal
Fördermitgliedschaft
19,04 € pro Monat
Der Standard-Tarif ist unser regulärer Mitgliedsbeitrag.
Der ermäßigte Tarif ist für Menschen gedacht, bei denen ein höherer Beitrag gerade nicht gut möglich ist.
Die Fördermitgliedschaft ist für alle, die die Königsblaue Bande bewusst stärker unterstützen möchten.
Unser Grundsatz:
Die Beiträge sollen Struktur ermöglichen — aber die Gemeinschaft soll nicht am Geld scheitern.
Freiwillige Unterstützung & Schalke-eG-Anteile
Neben den Mitgliedsbeiträgen kann die Königsblaue Bande freiwillige Unterstützungsbeiträge annehmen.
Unser Ziel ist klar:
50 % der freiwilligen Unterstützungsbeiträge sollen langfristig in Anteile an der Auf Schalke eG fließen.
Damit möchten wir nicht nur unseren eigenen Fanclub aufbauen, sondern auch Schalke strukturell unterstützen.
Die andere Hälfte verwenden wir für die Arbeit der Königsblauen Bande — also für Organisation, Kommunikation, Mitgliederverwaltung, Fanclub-Materialien, Aktionen, Treffen und gemeinsame Projekte.
Wichtig: Solange die Königsblaue Bande nicht als steuerbegünstigt anerkannt ist, können wir keine steuerliche Spendenbescheinigung ausstellen. In der öffentlichen Kommunikation sprechen wir daher von freiwilligen Unterstützungsbeiträgen oder Zuwendungen, nicht von steuerlich absetzbaren Spenden. Steuerliche Zuwendungsbestätigungen sind an entsprechende Voraussetzungen und amtliche Vorgaben gebunden.
Für Vereine nennt Schalke bei der Auf Schalke eG aktuell besondere Bedingungen: Voraussetzung für Unternehmen und Vereine ist der Bezug von mindestens 40 Anteilen zuzüglich einmaligem Eintrittsgeld von 500 Euro. Deshalb ist unser Ziel langfristig angelegt und wird organisatorisch sauber vorbereitet.
Unsere Satzung
Die Satzung ist die verbindliche Grundlage der Königsblauen Bande. Sie regelt, wie unser Fanclub organisiert ist, wie Mitglieder aufgenommen werden, welche Aufgaben der Vorstand hat, wie Mitgliederversammlungen ablaufen und welche Werte unser Miteinander tragen. Die hier veröffentlichte Fassung ist eine öffentliche Lesefassung. Sie enthält keine Unterschriften, keine privaten Daten und keine internen Mitgliederinformationen.
Satzung der Königsblauen Bande – Öffentliche Lesefassung Stand: 04.Juni 2026 soll beschlossen werden am: 04.06.2026 ab 19.04 Uhr
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen Königsblaue Bande.
Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Namen Königsblaue Bande e. V.
Der Verein kann in der Außendarstellung, insbesondere auf Website, Social Media, WhatsApp, Mitgliedsausweisen, Fanclub-Materialien und Veranstaltungen, den Zusatz beziehungsweise Claim „Unsterblich seit 1904“ verwenden.
Der Sitz des Vereins ist Bad Kissingen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist der Aufbau und die Pflege einer verbindlichen Gemeinschaft von Fans und Freunden des FC Schalke 04.
Der Verein verfolgt insbesondere folgende Ziele:
die Verbindung von Schalke-Fans untereinander,
die Pflege der Fan- und Vereinskultur rund um den FC Schalke 04,
die Förderung eines respektvollen, fairen und solidarischen Austauschs,
die Organisation und Unterstützung gemeinsamer Aktivitäten, Treffen, Fahrten, Aktionen und Fanclub-Angebote,
die geordnete Aufnahme und Betreuung von Mitgliedern,
die Darstellung des Fanclubs nach außen über geeignete Kommunikationskanäle.
Der Verein ist parteipolitisch und religiös neutral.
Der Verein ist ein unabhängiger Fanclub. Er ist rechtlich, organisatorisch und wirtschaftlich nicht Teil des FC Schalke 04 e. V. Rechte an Namen, Zeichen, Logos und Marken des FC Schalke 04 bleiben unberührt.
Der Verein verfolgt keine wirtschaftlichen Hauptzwecke. Einnahmen dürfen nur zur Erfüllung der Vereinszwecke verwendet werden.
§ 3 Werte und Grundsätze
Die Königsblaue Bande steht für Zusammenhalt, Respekt, Verlässlichkeit, Fairness und gelebte Schalke-Leidenschaft.
Der Verein wendet sich gegen Gewalt, Diskriminierung, Rassismus, Sexismus, Antisemitismus, Homophobie, Hassrede und jede Form menschenverachtenden Verhaltens.
Mitglieder sollen die Gemeinschaft so mittragen, dass sich andere Mitglieder sicher, respektiert und willkommen fühlen können.
Näheres kann der Verein in einer Fanclub-Ordnung, Beitragsordnung, Datenschutzinformation oder Kommunikationsordnung regeln.
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die die Ziele und Werte des Vereins anerkennt.
Minderjährige können Mitglied werden, wenn die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegt.
Der Verein kann folgende Mitgliedsarten führen:
ordentliche Mitglieder,
Fördermitglieder,
Ehrenmitglieder.
Ordentliche Mitglieder besitzen Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
Fördermitglieder unterstützen den Verein ideell oder finanziell. Sie können an Vereinsangeboten teilnehmen. Ob sie Stimmrecht besitzen, richtet sich nach Satzung und Beschlusslage.
Ehrenmitglieder können auf Vorschlag des Vorstands durch Beschluss der Mitgliederversammlung ernannt werden.
§ 5 Aufnahme neuer Mitglieder
Die Mitgliedschaft wird durch Antrag in Textform beantragt. Der Antrag kann schriftlich, per E-Mail, über ein Online-Formular oder über einen vom Verein festgelegten digitalen Aufnahmeweg erfolgen.
Nach Eingang des Aufnahmeantrags beginnt eine Kennenlern- und Probezeit von 28 Tagen. Während dieser Zeit gilt die antragstellende Person als Anwärterin beziehungsweise Anwärter und noch nicht als ordentliches Mitglied des Vereins.
Die Aufnahme neuer Mitglieder soll strukturiert, transparent und verantwortungsvoll erfolgen. Neue Mitglieder sollen wissen, wofür die Königsblaue Bande steht, und die Gemeinschaft soll mit Verantwortung wachsen.
Nach Ablauf der Probezeit kann die antragstellende Person als Mitglied aufgenommen werden, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder die Aufnahme bestätigen.
Die Bestätigung der Aufnahme ist intern zu dokumentieren. Mit der Bestätigung beginnt die Mitgliedschaft.
Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Wird die Aufnahme nicht bestätigt, endet die Anwärterschaft, ohne dass es eines Ausschlussverfahrens bedarf.
Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied diese Satzung sowie ergänzende Ordnungen des Vereins an.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch:
Austritt,
Tod,
Ausschluss,
Streichung von der Mitgliederliste.
Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand in Textform zu erklären.
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es erheblich oder wiederholt gegen die Satzung, die Werte des Vereins, Beschlüsse der Vereinsorgane oder berechtigte Interessen des Vereins verstößt.
Vor einem Ausschluss soll dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
Gegen den Ausschluss kann das Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Entscheidung Einspruch einlegen. Über den Einspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung endgültig.
Ein Mitglied kann von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz Mahnung mit Beiträgen im Rückstand bleibt oder dauerhaft nicht erreichbar ist.
§ 7 Beiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben.
Bei Aufnahme in den Verein kann eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben werden.
Art, Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweise der Beiträge werden in einer Beitragsordnung geregelt.
Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Änderungen der Beitragsordnung bedürfen eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.
Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen Beiträge stunden, ermäßigen oder erlassen.
§ 8 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
die Mitgliederversammlung,
der Vorstand.
§ 9 Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
der oder dem 1. Vorsitzenden,
der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden,
der Schatzmeisterin oder dem Schatzmeister,
der Schriftführerin oder dem Schriftführer.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die oder der 1. Vorsitzende, die oder der stellvertretende Vorsitzende und die Schatzmeisterin oder der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstands im Sinne des § 26 BGB gemeinsam vertreten.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins, setzt Beschlüsse der Mitgliederversammlung um, verwaltet die Finanzen und sorgt für eine geordnete Mitgliederverwaltung.
Der Vorstand kann Aufgabenbereiche, Beauftragungen oder Arbeitsgruppen einrichten, insbesondere für Social Media, Website, Veranstaltungen, Mitgliederaufnahme, Datenschutz, Fanclub-Kommunikation oder Vertrauensarbeit.
Die Amtszeit des Vorstands beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.
Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, kann der verbleibende Vorstand kommissarisch ein Ersatzmitglied bis zur nächsten Mitgliederversammlung bestimmen.
§ 10 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.
Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für:
Wahl und Abberufung des Vorstands,
Entgegennahme des Vorstandsberichts,
Entgegennahme des Kassenberichts,
Entlastung des Vorstands,
Beschluss über die Beitragsordnung,
Satzungsänderungen,
Entscheidung über Einsprüche gegen Vereinsausschlüsse,
Auflösung des Vereins.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mit einer Frist von mindestens 14 Tagen in Textform einberufen.
Die Einladung kann insbesondere per E-Mail, über einen vereinsinternen digitalen Kommunikationskanal oder schriftlich erfolgen.
Die Einladung muss die Tagesordnung enthalten.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder dies in Textform unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
§ 11 Digitale und hybride Versammlungen
Mitgliederversammlungen können als Präsenzversammlung, digitale Versammlung oder hybride Versammlung durchgeführt werden.
Über die Form der Durchführung entscheidet der Vorstand bei der Einberufung.
Digitale Teilnahme ist zulässig, wenn eine angemessene Möglichkeit zur Teilnahme, Beratung und Abstimmung besteht.
Abstimmungen können offen, schriftlich oder digital erfolgen, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.
§ 12 Beschlussfassung
Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme.
Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, sofern sie ordnungsgemäß eingeladen wurde.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, sofern diese Satzung oder das Gesetz nichts anderes bestimmt.
Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen.
Änderungen des Vereinszwecks bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen, sofern gesetzlich zulässig.
Enthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.
Wahlen können offen erfolgen, sofern kein stimmberechtigtes Mitglied geheime Wahl verlangt.
§ 13 Protokollierung
Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen.
Das Protokoll soll insbesondere enthalten:
Ort, Datum und Art der Versammlung,
Beginn und Ende der Versammlung,
Name der Versammlungsleitung,
Name der Protokollführung,
die Tagesordnung,
die gefassten Beschlüsse,
die Abstimmungsergebnisse,
bei Wahlen die gewählten Personen und die Annahme der Wahl.
Das Protokoll ist von der Versammlungsleitung und der Protokollführung zu unterzeichnen.
§ 14 Kassenprüfung
Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine Kassenprüferin oder einen Kassenprüfer.
Die Kassenprüfung prüft die ordnungsgemäße Kassen- und Buchführung des Vereins.
Die Kassenprüfung berichtet der Mitgliederversammlung.
Mitglieder des Vorstands können nicht zugleich Kassenprüfer sein.
§ 15 Kommunikation des Vereins
Die Kommunikation des Vereins erfolgt über die vom Vorstand festgelegten Kanäle, insbesondere Website, Social Media, WhatsApp, E-Mail und weitere digitale Kommunikationswege.
Der Vorstand kann offizielle Kontakt- und Aufnahmewege festlegen.
Verbindliche Erklärungen gegenüber dem Verein sollen an die vom Vorstand benannten Kontaktwege gerichtet werden.
Interne Kommunikationsräume des Vereins können durch Regeln geschützt werden, insbesondere zum Schutz von Mitgliederdaten, Privatsphäre, respektvollem Austausch und geordneter Moderation.
§ 16 Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder nur, soweit dies zur Mitgliederverwaltung, Beitragsverwaltung, Kommunikation, Organisation des Vereinslebens oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Näheres kann in einer Datenschutzinformation geregelt werden.
Fotos, Videos, Namen oder sonstige personenbezogene Angaben von Mitgliedern dürfen nur im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorgaben und mit entsprechender Grundlage veröffentlicht werden.
Mitglieder sollen die Privatsphäre anderer Mitglieder achten, insbesondere in digitalen Gruppen, bei Veranstaltungen und bei der Veröffentlichung von Bildern oder Videos.
§ 17 Freiwillige Unterstützungsbeiträge und Zuwendungen
Der Verein kann freiwillige Unterstützungsbeiträge, Zuwendungen und sonstige freiwillige Zahlungen annehmen.
Diese Zahlungen erfolgen freiwillig und begründen keinen Anspruch auf Mitgliedschaft, Stimmrecht, besondere Leistungen oder bevorzugte Behandlung.
Der Verein stellt für solche Zahlungen keine steuerliche Spendenbescheinigung aus, sofern er nicht als steuerbegünstigt anerkannt ist.
Die Verwendung freiwilliger Unterstützungsbeiträge erfolgt transparent im Rahmen der Vereinszwecke.
Der Verein verfolgt das Ziel, grundsätzlich 50 % der freiwilligen Unterstützungsbeiträge für den Erwerb von Anteilen an der Auf Schalke eG einzusetzen, sobald dies organisatorisch, rechtlich und finanziell möglich ist.
Die übrigen 50 % können für laufende Vereinszwecke verwendet werden, insbesondere Organisation, Kommunikation, Mitgliederverwaltung, Fanclub-Materialien, Veranstaltungen, Fahrten, Aktionen und gemeinschaftliche Projekte.
Zweckgebundene Zuwendungen können angenommen werden, wenn der Vorstand die Zweckbindung ausdrücklich bestätigt und die Verwendung mit den Vereinszielen vereinbar ist.
§ 18 Haftung
Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet grundsätzlich nur das Vereinsvermögen.
Eine persönliche Haftung der Mitglieder für Verbindlichkeiten des Vereins besteht nicht, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Organmitglieder und Beauftragte des Vereins haften gegenüber dem Verein nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
§ 19 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Der Beschluss über die Auflösung bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen.
Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen nach Begleichung aller Verbindlichkeiten an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende gemeinnützige oder vereinsnahe Einrichtung oder wird für einen von der Mitgliederversammlung beschlossenen fanbezogenen Zweck verwendet, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Liquidatoren sind die im Amt befindlichen Vorstandsmitglieder, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.
§ 20 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde in der Gründungsversammlung beziehungsweise Mitgliederversammlung am [Datum eintragen] beschlossen und tritt mit Beschlussfassung in Kraft.
Soweit die Eintragung in das Vereinsregister erforderlich ist, werden entsprechende Regelungen mit Eintragung wirksam.
Die Königsblaue Bande erhebt Mitgliedsbeiträge, um die Arbeit des Fanclubs, die Mitgliederverwaltung, gemeinsame Aktivitäten, Kommunikation, Organisation und weitere Vereinszwecke zu finanzieren.
Die Beitragsstruktur orientiert sich symbolisch an der Zahl 1904 und damit an der Geschichte des FC Schalke 04.
§ 2 Aufnahmegebühr
Für die Aufnahme in die Königsblaue Bande wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 19,04 € erhoben.
Die Aufnahmegebühr wird erst mit der bestätigten Aufnahme als Mitglied fällig.
Während der 28-tägigen Kennenlern- und Probezeit besteht noch keine Pflicht zur Zahlung der Aufnahmegebühr.
Die Aufnahmegebühr dient der Mitgliederverwaltung, Organisation, Kommunikation, Erstellung von Mitgliedsunterlagen, Fanclub-Materialien und dem strukturierten Aufbau des Vereins.
Der Vorstand kann die Aufnahmegebühr in begründeten Einzelfällen stunden, ermäßigen oder erlassen.
§ 3 Beitragstarife
Für Mitglieder gelten folgende Beitragstarife:
Tarif
Beitrag
Ermäßigter Tarif
19,04 € pro Jahr
Standard-Tarif
19,04 € pro Quartal
Fördermitgliedschaft
19,04 € pro Monat
3.1 Ermäßigter Tarif
Der ermäßigte Tarif kann insbesondere für Mitglieder gelten, die aus persönlichen, sozialen, gesundheitlichen, familiären oder finanziellen Gründen einen reduzierten Beitrag benötigen. Über die Gewährung des ermäßigten Tarifs entscheidet der Vorstand unbürokratisch und vertraulich. Ein Nachweis kann verlangt werden, soll aber mit Augenmaß behandelt werden.
3.2 Standard-Tarif
Der Standard-Tarif ist der reguläre Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder.
Er beträgt 19,04 € pro Quartal.
3.3 Fördermitgliedschaft
Die Fördermitgliedschaft richtet sich an Personen, die die Königsblaue Bande stärker unterstützen möchten.
Der Beitrag beträgt 19,04 € pro Monat.
Fördermitglieder unterstützen den Verein ideell und finanziell. Ob Fördermitglieder stimmberechtigt sind, richtet sich nach der Satzung.
3.4 Fälligkeit und Zahlung
Die Beiträge werden je nach Tarif jährlich, quartalsweise oder monatlich fällig.
Die Zahlung erfolgt auf das vom Verein benannte Konto oder über einen vom Verein festgelegten Zahlungsweg.
Der Vorstand kann Zahlungsfristen, Zahlungsweise und organisatorische Einzelheiten festlegen.
3.5 Beginn der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht beginnt mit der bestätigten Aufnahme als Mitglied, frühestens zum 01.01.2027. Während der 28-tägigen Kennenlern- und Probezeit besteht noch keine Beitragspflicht, sofern der Vorstand nichts anderes beschließt.
3.6 Stundung, Ermäßigung und Erlass
Der Vorstand kann Beiträge in begründeten Einzelfällen stunden, ermäßigen oder erlassen.
Dabei soll insbesondere berücksichtigt werden, dass Mitgliedschaft nicht an finanziellen Hürden scheitern soll, wenn jemand die Werte der Königsblauen Bande ehrlich mitträgt.
§ 4 Freiwillige Unterstützung
Neben den Mitgliedsbeiträgen können freiwillige Unterstützungsbeiträge angenommen werden.
Diese freiwilligen Unterstützungsbeiträge begründen keinen Anspruch auf Mitgliedschaft, Stimmrecht oder besondere Leistungen.
Die Königsblaue Bande verfolgt das Ziel, grundsätzlich 50 % der freiwilligen Unterstützungsbeiträge langfristig für den Erwerb von Anteilen an der Auf Schalke eG einzusetzen.
Die übrigen 50 % werden für die Fanclub-Arbeit verwendet.
Eine steuerliche Spendenbescheinigung kann derzeit nicht ausgestellt werden, sofern keine steuerbegünstigte Anerkennung vorliegt.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am [Datum eintragen] in Kraft.
Hinweis zur öffentlichen Fassung
Diese Seite zeigt die öffentliche Lesefassung unserer Satzung und Beitragsordnung.
Nicht veröffentlicht werden:
unterschriebene Fassungen,
Protokolle mit privaten Daten,
Mitgliederlisten,
Adressen,
Geburtsdaten,
Telefonnummern,
interne Abstimmungen,
interne WhatsApp-Inhalte.
Fragen zur Mitgliedschaft, zur Aufnahme oder zur weiteren Entwicklung der Königsblauen Bande können über die offiziellen Kontaktwege gestellt werden.
Abschlussworte
Die Königsblaue Bande ist entstanden, weil aus vielen einzelnen Schalke-Herzen eine gemeinsame Idee wurde.
Wir wollen Schalke-Fans verbinden, Verantwortung übernehmen und eine Gemeinschaft aufbauen, in der Menschen nicht nur dabei sind, sondern sich zugehörig fühlen können.
Wer die Königsblaue Bande unterstützt, hilft nicht nur unserem Fanclub beim Aufbau, sondern stärkt langfristig auch Schalke selbst.